Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 3 Akteneinsicht durch den Soldaten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/3#abs-1 (1) Dem Soldaten ist zu gestatten, die Akten einzusehen, soweit dies ohne Gefährdung des Ermittlungszwecks möglich ist. Bei der Anhörung nach § 14 Abs. 1 Satz 3, nach § 32 Abs. 5 Satz 1 oder nach Zustellung der Anschuldigungsschrift ist ihm die Einsicht ohne diese Einschränkung zu gestatten. Soweit der Soldat die Akten einsehen kann, darf er sich daraus Abschriften fertigen oder auf seine Kosten Kopien anfertigen lassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/3#abs-2 (2) Akten und Schriftstücke, die der Soldat nicht einsehen darf, dürfen weder beigezogen noch verwertet werden.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 3 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 20.11.2012 – 1 WB 4.12Zitiert von 45
- BVerwG, 06.04.2017 – 2 WD 13/16Verbale sexuelle Belästigung während einer Dienstfahrt und einem AbendessenZitiert von 3
- BVerwG, 21.09.2022 – 2 WDB 1/22Einfache Disziplinarmaßnahme; Absonderung aufgrund COVID-19; NötigungZitiert von 7
- BVerwG, 07.06.2018 – 1 WB 9/18Kein isoliertes Auskunftsrecht für Soldaten über zurückliegende PersonalauswahlentscheidungenZitiert von 3
- BVerwG, 14.12.2017 – 1 WB 16/17Verwendungsentscheidung nach der Auswahlkonferenz; Akteneinsichts- und AuskunftsanspruchZitiert von 9
- BVerwG, 22.07.2004 – 2 WDB 4.03Zitiert von 16
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 23.05.2019 – 1 WB 22/18Vorzeitige Beendigung der besonderen AuslandsverwendungZitiert von 1
- BVerwG, 02.06.2017 – 1 WDS-VR 3.17Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung zur Auskunft über ergangene Auswahlentscheidungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 14.03.2017 – 1 WNB 1/17Rüge der Verletzung des rechtlichen GehörsZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.